Besucherordnung

1. Nach dem Erwerb einer Eintrittskarte haben Sie das Recht zu einer einmaligen Besichtigung des Wernigeröder Schlosses während der Öffnungszeit am Lösungstag.

2.  Sie betreten ein historisches Gebäude und Gelände, deshalb müssen Sie mit unebenen Wegen, Treppen und Gängen sowie plötzlichen Absätzen und Kanten in der Beschaffenheit der Böden und Untergründe rechnen. Nicht alle Bereiche können gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Die Parkette und sonstige Fußböden werden regelmäßig gebohnert und sind deshalb glatt. Aus Gründen des Denkmalschutzes und der Erhaltung der historischen Situationen können nicht alle Gefahrenbereiche abgesperrt, abgekordelt oder durch Geländer gesichert werden. Auf dem gesamten Gelände des Schlosses und im Gebäude ist deshalb besondere Vorsicht durchgängig geboten. 

3. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit ist es verboten, auf Mauern oder Brüstungen zu steigen.

4. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie mit Ihren Tieren nicht durch die musealen Räume gehen können und somit die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume nicht gestattet ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter an der Kasse. Ein Mitnahmeverbot in die historischen Räume besteht ebenso für sperrige Gegenstände und Stöcke. Ausgenommen sind Gehhilfen, sofern sie keine Metallspitzen haben. Kinderwagen können auf Grund der oben beschriebenen Bedingungen nicht mit ins Schloß und müssen im Museumsladen abgestellt werden.

5. Bitte beachten Sie die ausgehängte Brandschutzordnung! Fluchtwege sind gekennzeichnet.

6. Das Verzehren von Speisen und Getränken in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet.

7. Im Interesse der Erhaltung ist das Berühren der Ausstellungsgegenstände nicht erlaubt.

8. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Mitarbeiter der Schloß Wernigerode® GmbH ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Photographieren und Filmen ist im gesamten Museumsbereich (mit Ausnahme des Innenhofes) strengstens untersagt.

10. Sollten Sie im Zusammenhang mit Diebstählen oder Beschädigungen angesprochen werden, bitten wir Sie um Verständnis.

11. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schloß Wernigerode® GmbH anerkannt.

Diese Besucherordnung gilt für das gesamte Schloßgelände einschließlich großer Freiterrasse, Weinterrasse, Zugängen und das gesamte Gebäude des Schlosses Wernigerode.

Schloß Wernigerode® GmbH
Der Geschäftsführer